• Beratung in testamentarischen Fragen
• Erbschein, Erbverzicht, Erbauseinandersetzung,
• Erbersatzansprüche, Pflichtteil,
• Erbvertrag
Unser Service für Erblasser
Haben Sie Ihr Testament schon gemacht? Wir beraten Sie individuell und besprechen mit Ihnen alle möglichen Konsequenzen. Wir sagen Ihnen z.B. wie Sie Ihren Ehepartner absichern oder Ihren letzten Willen in Einklang mit gesellschaftsrechtlichen Regelungen zur Unternehmensnachfolge bringen. Wenn es kein Testament gibt sieht das Gesetz eine Regelung vor. Zuerst erben die Ehefrau und die Kinder, danach die übrigen Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad. Wir können Ihnen in Ihrem Fall genau sagen, wer zuerst erbt und wann andere Verwandte vom Erbe ausgeschlossen sind.
Ein Testament unterliegt bestimmten Formerfordernissen. Es muss selbst handschriftlich niederschreiben und unterschrieben sein. Bei selbstverfassten Testamenten schleichen sich oft inhaltliche Fehler ein, die fast immer Streit unter den Erben bringen. Eine gerichtliche Klärung dauert oft Jahrzehnte.
Ohne eindeutiges Testament gibt es also meistens immer Probleme. Wir beraten Sie bei der Erstellung Ihres Testaments, Ihres gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrages.
Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Wir können Ihnen außerdem sagen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.
Unser Service für Erben
Und dann sind Sie Erbe und es kommen viele Fragen auf Sie zu. Wir können Ihnen bei der Beantwortung helfen. Wir sagen Ihnen z.B. ob Sie als Erbe auch für die Schulden des Erblassers haften, ob Sie die Erbschaft ausschlagen sollten, oder wo Sie einen Erbschein brauchen.
Sie haben in der Regel nur sechs Wochen Zeit um zu entscheiden, ob Sie die Erbschaft ausschlagen wollen, oder das Erbe annehmen.
Daher ist es wichtig den Wert der Erbschaft zu ermitteln, damit Sie nicht die Schulden des Erblassers bezahlen müssen. Wir beraten Sie über Ihren Pflichtteil, der Ihnen als Ehepartner, Kind oder Enkelkind regelmäßig nicht durch den Erblasser entzogen werden kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Testament erfolgreich angefochten werden.
Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Wir können Ihnen außerdem sagen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.
|