• Verteidigung bei Strafbefehl oder Anklage, Verhaftung, vorläufige Festnahme und Beschlagnahme
• Haftprüfung und Haftbeschwerde
• Wahrung der Opferinteressen im Rahmen der Nebenklagevertretung und Adhäsionsverfahren
• Zeugen und Verletztenbeistand
• Strafrechtliche Besonderheiten im Zusammenhang mit Marihuanaplantagen
Wir sind im Strafrecht bei Gewaltdelikten, Wirtschaftsstrafrecht,
Betäubungsmittelstrafrecht sowie Bußgeldverfahren in allen Instanzen für
Sie tätig. Wir nehmen Ihre Rechte im Rahmen einer Strafverteidigung, auch
in Mord- und Totschlagsverfahren war. Selbstverständlich sind wir auch im
Rahmen der Nebenklagevertretung als Opferanwalt für Sie tätig.
Als Strafverteidiger sind wir neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege und Interessenvertreter unserer Mandanten. Wir sind als Wahlverteidiger, und falls eine Beiordnung erfolgt auch als Pflichtverteidiger tätig.
Zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens, also im Vorverfahren, Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung und in jeder Instanz, haben Sie als Beschuldigte das Recht, sich von einem Strafverteidiger vertreten zu lassen.
Oft werden bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen für einen günstigen Ausgang des Strafverfahrens gestellt, in dem wir als Strafverteidiger oder Nebenklagevertreter bereits entscheidend mitwirken können.
Je eher wir von Ihnen als Beschuldigten als Strafverteidiger beauftragt werden, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten für Sie. Als Beschuldigter sollte man unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen, bevor man Angaben zur Sache macht. Fehler im Ermittlungsverfahren sind im Rahmen des Hauptverfahrens nur schwer zu korrigieren. Daher sagen Sie im Ermittlungsverfahren bitte nichts ohne Ihren Anwalt. Bereits im Ermittlungsverfahren prüfen wir alle Möglichkeiten, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und ein aufwändiges und mit weiteren Kosten verbundenes Hauptverfahren möglichst zu vermeiden.
Als Rechtsanwälte sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Verhaftungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen finden häufig gerade dann statt, wenn die meisten Anwälte nicht zu erreichen sind. Die Anwaltskanzlei bietet Ihnen daher für einen solchen Fall eine Notrufnummer unter der Mobilnummer 0177 29 8 19 66
Bereits die Situation Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein, kann sich bereits existenzbedrohend für Sie auswirken, wenn z.B. Vermögen beschlagnahmt wird, oder wenn Sie in Untersuchungshaft genommen werden. Hier ist schnelles Handeln erforderlich.
Fragen Sie uns gleich beim ersten Gespräch nach den voraussichtlichen Kosten. Wir sagen Ihnen außerdem, ob in Ihrem Fall eine Beiordnung als Ihr Pflichtverteidiger möglich ist.
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