Unser besonderes Angebot nach Rechtsgebieten
in alphabetischer Reihenfolge geordnet

 

· Arbeitsrecht
· Arzthaftungsrecht
· Erbrecht
· Familienrecht
· Gewerblicher Rechtsschutz
· Handwerksrecht
· Hochschulrecht
· Jugendstrafrecht
· Mietrecht
· Prüfungsrecht
· Strafrecht und Strafverfahrensrecht
· Verkehrsrecht
 

 

Arbeitsrecht

Gestaltung von Arbeitsverträgen
Beratung bei Abmahnungen und Kündigungen
Aufhebungsverträge
Streitigkeiten bei Dienstverhältnissen bei öffentlichen Verwaltungen und Betrieben
Bundesweite Vertretung vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten

Unser Service für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber haben Sie nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte gegenüber Ihren Arbeitnehmen. Wir beraten Sie insbesondere, wie Sie Arbeitsverträge abschließen und gestalten, ob für Ihren Betrieb und für welche Arbeitnehmer das Kündigungsschutzgesetz uneingeschränkt gilt, wann und wie Sie richtig kündigen und wie Sie sich gegen häufige Krankmeldungen und verspätete Arbeitsrückkehr wehren können.

Zwar erschwert das Kündigungsschutzgesetz eine arbeitgeberseitige Kündigung. Zulässig ist sie jedoch aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen. Wir kennen alle dafür notwendigen Voraussetzungen, genauso wie die wichtigen Gründe, die eine fristlose Kündigung erlauben.

Doch selbst wenn die notwendigen Voraussetzungen für eine Kündigung vorliegen, kann eine gerechtfertigte Kündigung noch scheitern, wenn Sie falsch vorgehen. So kann eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Sie von den für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangen. Wir achten darauf, dass Sie die Fristen einhalten, korrekt, fundiert und umfassend abmahnen und gegebenenfalls den Betriebsrat ordnungsgemäß anhören. Sprechen Sie rechtzeitig vor einer Kündigung mit uns. Wir helfen Ihnen, Prozesse zu gewinnen, oder sich sogar die langsamen Mühlen der Arbeitsgerichte zu ersparen.

Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen.

Unser Service für Arbeitnehmer
Wir helfen Ihnen Ihre Rechte als Arbeitnehmer durchzusetzen, insbesondere bei einer unerwarteten Kündigung Ihres Arbeitsplatzes. Wir beraten Sie bei Fragen zur Probezeit, Versetzung, Abmahnung, Höher- oder Herabstufung, Arbeitszeit, Überstunden und Mehrarbeit, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Entlohnungsarten und Lohnzuschläge,

Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und im Kündigungsfall sollten Sie die sinnvolle und richtige Vorgehensweise unbedingt mit uns besprechen. Eine Kündigung ist nur aus ganz bestimmten im Gesetz festgelegten und durch die Rechtsprechung konkretisierten Gründen zulässig. Was das konkret in Ihrem Fall bedeutet, sollten Sie mit uns besprechen.

Darüber hinaus gibt es viele rechtliche Hürden, an denen eine Kündigung des Arbeitgebers scheitern kann, z.B. Einhaltung der Form und Frist der Kündigung. Daneben gibt es besonderen Kündigungsschutz wie z. B. für Schwangere, Mütter und Schwerbehinderte. Bei einer Kündigung müssen von Ihnen Fristen einhalten werden, wenn Sie gegen die Kündigung klagen wollen. Versäumen Sie diese 3-Wochenfrist, die mit dem Zugang der Kündigung zu laufen beginnt, können Sie sich oft nicht mehr vor Gericht gegen die Kündigung wehren.

Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Wir können Ihnen außerdem sagen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.

 

Arzthaftungsrecht

Behandlungs- und Beratungsfehler im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit

Zwischen Ihnen als Patient und dem behandelnden Arzt wird regelmäßig ein Behandlungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag ist rechtlich als Dienstvertrag und nicht als Werkvertrag zu qualifizieren, da der Arzt nicht einen bestimmten Erfolg schuldet, sondern immer nur die fachgerechte Bemühung mit dem Ziel der Heilung oder Linderung. Handelt Ihr Arzt nicht nach den Regeln der Kunst oder verstößt er gegen die Pflicht Sie fachgerecht zu behandeln, ist er Ihnen gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

Ihr Arzt haftet aber nicht nur bei einem Behandlungsfehler, sondern auch u.a. bei einem Aufklärungsversäumnis.

Oft können Ansprüche von Patenten gegen den behandelnden Arzt außergerichtlich durch Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung durchgesetzt werden. Falls die Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung ablehnt, besteht die Möglichkeit ein kostenfreies Verfahren bei der für den Arzt zuständigen Ärztekammer unter Einbeziehung eines Gutachters zu betreiben. Die Beurteilung dieses Gutachters bindet nicht das erkennende Gericht in einem anschließenden Rechtsstreit.

Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten.

 

Erbrecht

Beratung in testamentarischen Fragen
Erbschein, Erbverzicht, Erbauseinandersetzung,
Erbersatzansprüche, Pflichtteil,
Erbvertrag

Unser Service für Erblasser
Haben Sie Ihr Testament schon gemacht? Wir beraten Sie individuell und besprechen mit Ihnen alle möglichen Konsequenzen. Wir sagen Ihnen z.B. wie Sie Ihren Ehepartner absichern oder Ihren letzten Willen in Einklang mit gesellschaftsrechtlichen Regelungen zur Unternehmensnachfolge bringen. Wenn es kein Testament gibt sieht das Gesetz eine Regelung vor. Zuerst erben die Ehefrau und die Kinder, danach die übrigen Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad. Wir können Ihnen in Ihrem Fall genau sagen, wer zuerst erbt und wann andere Verwandte vom Erbe ausgeschlossen sind.

Ein Testament unterliegt bestimmten Formerfordernissen. Es muss selbst handschriftlich niederschreiben und unterschrieben sein. Bei selbstverfassten Testamenten schleichen sich oft inhaltliche Fehler ein, die fast immer Streit unter den Erben bringen. Eine gerichtliche Klärung dauert oft Jahrzehnte.

Ohne eindeutiges Testament gibt es also meistens immer Probleme. Wir beraten Sie bei der Erstellung Ihres Testaments, Ihres gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrages.

Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Wir können Ihnen außerdem sagen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.

Unser Service für Erben
Und dann sind Sie Erbe und es kommen viele Fragen auf Sie zu. Wir können Ihnen bei der Beantwortung helfen. Wir sagen Ihnen z.B. ob Sie als Erbe auch für die Schulden des Erblassers haften, ob Sie die Erbschaft ausschlagen sollten, oder wo Sie einen Erbschein brauchen.

Sie haben in der Regel nur sechs Wochen Zeit um zu entscheiden, ob Sie die Erbschaft ausschlagen wollen, oder das Erbe annehmen.

Daher ist es wichtig den Wert der Erbschaft zu ermitteln, damit Sie nicht die Schulden des Erblassers bezahlen müssen. Wir beraten Sie über Ihren Pflichtteil, der Ihnen als Ehepartner, Kind oder Enkelkind regelmäßig nicht durch den Erblasser entzogen werden kann.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Testament erfolgreich angefochten werden.

Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Wir können Ihnen außerdem sagen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.

 

Familienrecht

Ehescheidung
Auseinandersetzung und Ausgleichsansprüche
Unterhalt
Eheliches und vertragsmäßiges Güterrecht
Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht

Keiner der Ehepartner hätte es zu Beginn seiner Ehe gedacht, aber dann, wenn Einer oder Beide die Scheidung wollen gibt es viele Fragen und Vieles was wir für Sie tun können. Damit neben dem Seelenschmerz nicht auch noch Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet wird ist es wichtig, dass Sie so früh wie möglich mit uns Kontakt aufnehmen.

Gerade für die Durchsetzung der Ansprüche auf Trennungsunterhalt ist es von Bedeutung, dass schnell ein Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung an die Gegenseite erfolgt. Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, dies sind alles Rechtsbegriffe, die bislang für Sie ohne Bedeutung waren, aber nun geklärt werden müssen.

Ob Sie unterhaltsberechtigt oder unterhaltspflichtig sind, oder ob in Ihrem Fall eine „einvernehmliche“ Scheidung, bei der nur einer von Ihnen durch einen Anwalt vertreten ist, eine Lösung sein kann, besprechen Sie besser mit uns.

Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Wir können Ihnen außerdem sagen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.

 

Gewerblicher Rechtsschutz

Patentrecht, Markenrecht und Urheberrecht
Erfinderrechte
Schutz vor unlauterem Wettbewerb
Lizenzverträge
Softwareverträge
e-business


Sowohl im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Patentrecht und im Bereich der Erfinderrechte sind wir mit der Geltendmachung und der Abwehr von Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen für Sie tätig. Wir setzen diese Schutzrechte für Sie durch. Wir können Ihnen sagen, ob es sinnvoll ist eine Abmahnung und Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu fertigen, oder wie erfolgsversprechend es ist sich gegen eine Abmahnung zur Wehr zu setzen.

Gerade im Zeitalter des Internets und der neuen Medien gibt es viele Fragen und Probleme bei denen wir Ihnen helfen können. Wussten Sie, dass auch Stadtpläne urheberrechtlichen Schutz genießen? Wenn Sie ungefragt und ohne Entrichtung einer Lizenzgebühr fremde Stadtpläne auf Ihrer gewerblichen Webseite verwenden um Ihren Kunden eine Wegbeschreibung zu geben, kann dies schnell teuer werden,

Auch ein fehlerhaftes Impressum kann sich als Wettbewerbsverstoß darstellen und schnell zu einem teueren Rechtsstreit führen. Wir sagen Ihnen was in Ihr Impressum im Internet stehen muss.

Oft wird das rechtliche Mittel der Abmahnung aber auch als lukrative Einnahmequelle missbraucht. Hier gilt es offensichtliche und unzulässige Massenabmahnungen zu erkennen und sich richtig zu verhalten. Oft ist zu raten sich nicht auf alle Forderungen in der Unterlassungserklärung einer solchen Abmahnung einzulassen. Stattdessen sollte man eine "modifizierte Erklärung" zurückschicken.

Wir beraten bei der Erstellung von Lizenzverträgen, Softwareverträgen und im Bereich des e-buisiness. Wenn Sie einen online-shop eröffnen und Ihre ABG´s überprüft haben wollen, oder im Internet als Kunde Waren gekauft haben, wir beraten Sie gerne und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen.

 

Handwerksrecht

Gestaltung von Werkverträgen
Gesellschaftsverträgen, sowie Verträgen bei Geschäftsübernahme
Ausarbeitung von Formularen und Geschäftsbedingungen
Durchsetzung von Werklohnforderungen und überfälligen Handwerkerrechnungen
Beweissicherungsverfahren oder Rechtsstreit steht unmittelbar bevor


Jeder Selbstständige hat Angst davor und kennt das Problem. Unbezahlte Rechnungen häufen sich und Vorleistungen an Materialkosten können gerade bei größeren Aufträgen die Einnahmen übersteigen. Wenn ein Rechtsstreit mit Ihrem Auftraggeber ins Haus steht, können nicht erkannte Risiken und verpasste Chancen schnell zu einer Gefährdung der Existenz Ihres Handwerksbetriebes führen.

Die Rechtslage wird immer komplizierter, insbesondere auch in Fragen der richtigen Gestaltung von Werkverträgen. Hier ist oft schnelles Handeln erforderlich. In vielen Fällen reagieren Auftraggeber erst wenn Sie Ihre Forderung über einen Rechtsanwalt geltend machen.

Als Ihr Anwalt lösen wir nicht nur gemeinsam mit Ihnen Ihre Probleme. Wir übernehmen gleichzeitig auch die Haftung für unsere Empfehlungen. Wir sind oft kostengünstiger als Sie glauben. In vielen Fällen werden die Kosten unserer Inanspruchnahme von der Gegenseite zu tragen sein.

Fragen Sie uns gleich beim ersten Gespräch nach den voraussichtlichen Kosten.

 

Hochschulrecht

Beratung in Fragen des Hochschulrechts
Höhergruppierungsklagen und Abwehr
Überprüfung von befristeten Hochschuldienstverträgen
Klagen auf unbefristete Weiterbeschäftigung
Klagen wegen nicht bestandener Hochschulprüfung und Abwehr
Klagen gegen Prüfungsentscheidungen

Bei Höhergruppierungsklagen und Klagen auf unbefristete Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern und wissenschaftlichen Mitarbeitern von Hochschulen gibt es zahlreiche Besonderheiten. So haben wissenschaftliche Mitarbeiter nur dann einen Anspruch auf Höhergruppierung, wenn die höherwertigen Tätigkeiten mit Wissen des Dienstherren übertragen wurden. Nicht ausreichend ist es, wenn Ihr unmittelbarer Dienstvorgesetzter Ihnen höherwertige Tätigkeiten, z.B. das Abhalten von Lehrveranstaltungen überträgt, ohne dass Ihr Dienstherr, bei wissenschaftlichen Mitarbeitern der Rektor der Hochschule, hiervon Kenntnis hat.

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag können wir Ihnen sagen, ob die Befristung zulässig erfolgt ist, oder ob Sie nicht einen Anspruch auf unbefristete Weiterbeschäftigung haben.

Oft ist es schwierig für Prüfungsausschusse bei der Vielzahl der Prüfungsordnungen den Überblick zu behalten. Hier kann z.B. die Dauer einer mündlichen Prüfung, über die in der Prüfungsordnung vorgesehene Zeitspanne hinaus, bereits zu einem formellen Fehler führen. Obwohl die Prüfungskommission dem Prüfling durch die Verlängerung der mündlichen Prüfung oft eine weitere Chance geben möchte, sein Wissen unter Beweis stellen zu können, hat der Prüfling im Einzelfall einen Anspruch auf Wiederholung der Prüfung.

Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen. Wir können Ihnen außerdem sagen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.


 

Jugendstrafrecht

Verteidigung Jugendlicher oder Heranwachsender
Zeugen- und Verletztenbeistand

Ob Ihre Tochter oder Ihr Sohn auf dem Schulweg „abgezockt“, auf dem Schulhof zusammengeschlagen wurde, oder selber diese als Raub bzw. Köperverletzung zu qualifizierenden Straftatbestände verwirklicht hat – die Jugendkriminalität nimmt ständig zu.

Oft gilt es die Opfer zu schützen, die aus Angst vor Ihren Peinigern nicht mehr zur Schule gehen. Ebenso brauchen aber auch Jugendliche und Heranwachsende einen Strafverteidiger der sich im Jugendstrafrecht auskennt.

Das Jugendstrafrecht ist ein sogenanntes Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Diese rechtfertigt, dass sich insbesondere die Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts von denen des allgemeinen Strafrechts unterscheiden. Während sich im allgemeinen Strafrecht die Höhe der Strafe maßgeblich nach der Schuld des Täters bemisst, stehen im Jugendstrafrecht fast ausschließlich spezialpräventive, insbesondere erzieherische Gesichtspunkte im Vordergrund. Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung bestimmen Art und Maß der Reaktion auf die Straftat. Jugendstrafrecht wird daher auch als Täterstrafrecht bezeichnet. Nicht die Tat, sondern die umfassend gewürdigte Persönlichkeit des Täters steht im Vordergrund.

Es ist für Jugendliche oft schwer, wenn Sie das erste Mal vor Gericht stehen. Sie brauchen daher einen Rechtsanwalt, der sich in diesem Sonderstrafrecht auskennt und der sich in ihre Situation hineinversetzten kann.
Auch auf Heranwachsende, also Täter die zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 21 Jahre alt sind, kann im Einzelfall Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, was sich aufgrund der Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts, im Vergleich mit der Straferwartung im allgemeinen Strafrecht günstig auswirkt.

Darüber hinaus ist Jugendlichen in vielen Fällen anzuraten einen Anwalt als Beistand zu beauftragen, wenn sie als Zeuge bzw. Opfer vor Gericht aussagen sollen. Vor Gericht können Jugendliche verängstigt sein, wenn sie in Gegenwart des Täters im Gerichtssaal aussagen sollen. Hier ist es wichtig einen Rechtsbeistand zu haben, der sich mit den Rechten und Pflichten eines Zeuge bzw. Opfers auskennt.

Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Wir können Ihnen außerdem sagen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.

 

Mietrecht

Gewerbliches und privates Mietrecht
Gestaltung von gewerblichen und privaten Mietverträgen
Kündigungs- und Räumungsprozesse
Schadensersatzansprüche


Unser Service für Vermieter

Das Mietrecht in Deutschland wird immer komplizierter. Viele Probleme lassen sich bereits durch einen in Ihrem Sinne gestalteten schriftlichen gewerblichen oder privaten Mietvertrag vermeiden. Wenn der Mieter nicht mehr zahlt ist schnelles Handeln erforderlich, damit Ihnen nicht durch ausbleibende Mietzinszahlungen hoher Schaden entsteht. Bei Eigenbedarf, Kündigungs- und Räumungsprozessen gilt es zahlreiche Dinge zu beachten.

Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen.

Unser Service für Mieter

Ob Ihr Vermieter Ihnen die Kündigung ausgesprochen hat, oder ob in Ihre Mietswohnung die Heizung ausgefallen ist und Sie die Miete mindern wollen. Wir kennen Ihre Rechte als Mieter.

Wir beraten Sie, ob die Kündigung wirksam ist, oder ob Sie der Kündigung wiedersprechen können, z.B. weil die Kündigung für Sie eine besondere Härte bedeuten würde. Oft kann auch in diesen Fällen mit dem Vermieter verhandelt und gegen Abstandszahlung ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden.

Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen. Wir können Ihnen außerdem sagen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.

 

Prüfungsrecht
Wahrnehmung der Prüflingsinteressen bei Prüfungsentscheidungen

Das letztmalige Nichtbestehen einer Prüfung muss nicht das Ende Ihres Studiums bedeuten. Prüfungsentscheidungen können in vielen Fällen erfolgreich im Widerspruchsverfahren oder vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden. Oft werden von der Prüfungskommission bereits Prüfungen formell fehlerhaft durchgeführt.

So ist für mündliche Prüfungen z.B. die Dauer der Prüfung in der einschlägigen Prüfungsordnung vorgegeben. Dauert die mündliche Prüfung länger als vorgeschrieben, besteht im Einzellfall ein Anspruch auf einen weiteren Wiederholungsversuch. Prüfer können von Prüfungen wegen Befangenheit ausgeschlossen werden.

Auch inhaltlich darf eine Beantwortung einer Prüfungsfrage dann nicht als falsch gewertet werden, wenn die Frage so gestellt ist, dass auch diese Beantwort möglich ist. Der Prüfer muss seine Bewertung nachvollziehbar begründen. Der Prüfer darf auch nichts vermissen, was nicht in der Aufgabenstellung gefordert war. Als Prüfling hat man einen sogenannten Antwortenspielraum. Zudem gilt das Willkürverbot und dass Gebot der Chancengleichheit.

Fehler der Prüfungsbehörden können wegen der zeitlichen Verzögerungen, z.B. bei dadurch bedingten, nachweislich verspäteten Einstieg in das Berufsleben, zu erheblichen Schadensersatzforderungen des Prüflings führen.

Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen. Wir sagen Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.

 

Strafrecht und Strafverfahrensrecht

Verteidigung bei Strafbefehl oder Anklage, Verhaftung, vorläufige Festnahme und Beschlagnahme
Haftprüfung und Haftbeschwerde
Wahrung der Opferinteressen im Rahmen der Nebenklagevertretung und Adhäsionsverfahren
Zeugen und Verletztenbeistand

Wir sind im Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht sowie Bußgeldverfahren in allen Instanzen für Sie tätig. Wir nehmen Ihre Rechte im Rahmen einer Strafverteidigung als auch einer Nebenklagevertretung als Opferanwalt war.

Als Strafverteidiger sind wir neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege und Interessenvertreter unserer Mandanten. Wir sind als Wahlverteidiger, und falls eine Beiordnung erfolgt auch als Pflichtverteidiger tätig.

Zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens, also im Vorverfahren, Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung und in jeder Instanz, haben Sie als Beschuldigte das Recht, sich von einem Strafverteidiger vertreten zu lassen.

Oft werden bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen für einen günstigen Ausgang des Strafverfahrens gestellt, in dem wir als Strafverteidiger oder Nebenklagevertreter bereits entscheidend mitwirken können.

Je eher wir von Ihnen als Beschuldigten als Strafverteidiger beauftragt werden, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten für Sie. Als Beschuldigter sollte man unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen, bevor man Angaben zur Sache macht. Fehler im Ermittlungsverfahren sind im Rahmen des Hauptverfahrens nur schwer zu korrigieren. Daher sagen Sie im Ermittlungsverfahren bitte nichts ohne Ihren Anwalt. Bereits im Ermittlungsverfahren prüfen wir alle Möglichkeiten, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und ein aufwändiges und mit weiteren Kosten verbundenes Hauptverfahren möglichst zu vermeiden.

Als Rechtsanwälte sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Verhaftungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen finden häufig gerade dann statt, wenn die meisten Anwälte nicht zu erreichen sind. Die Anwaltskanzlei bietet Ihnen daher für einen solchen Fall eine Notrufnummer unter der Mobilnummer 0177 29 8 19 66

Bereits die Situation Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein, kann sich bereits existenzbedrohend für Sie auswirken, wenn z.B. Vermögen beschlagnahmt wird, oder wenn Sie in Untersuchungshaft genommen werden. Hier ist schnelles Handeln erforderlich.

Fragen Sie uns gleich beim ersten Gespräch nach den voraussichtlichen Kosten. Wir sagen Ihnen außerdem, ob in Ihrem Fall eine Beiordnung als Ihr Pflichtverteidiger möglich ist.

Verkehrsrecht


Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen
Bußgeldverfahren
Führerscheinentzug

In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten sollten Sie Ihre Ansprüche mit unserer Hilfe durchsetzen. Selbst wenn Sie keine Schuld an dem Unfall trifft ist die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung oft ohne Rechtsanwalt schwierig. Im Zweifel übersehen Sie Ansprüche die Ihnen zustehen.

Wir können Ihnen sagen ob Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Haushaltsführungsschaden haben, ob Sie einen Sachverständigen beauftragen sollen und was bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens zu beachten ist. In jedem Fall sorgen wir für eine schnellstmögliche Abwicklung.

Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Bei Verkehrsunfällen sind die Anwaltskosten im Regelfall ohnehin von der gegnerischen Versicherung zu zahlen. Wir sagen Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.

 

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