Jugendstrafrecht in Aachen

Rechtsgebiet

Jugendstrafrecht

  • Verteidigung Jugendlicher oder Heranwachsender
  • Zeugen- und Verletztenbeistand

Ob Ihre Tochter oder Ihr Sohn auf dem Schulweg „abgezockt“, auf dem Schulhof zusammengeschlagen wurde, oder selber diese als Raub bzw. Köperverletzung zu qualifizierenden Straftatbestände verwirklicht hat – die Jugendkriminalität nimmt ständig zu.

Oft gilt es die Opfer zu schützen, die aus Angst vor Ihren Peinigern nicht mehr zur Schule gehen. Ebenso brauchen aber auch Jugendliche und Heranwachsende einen Strafverteidiger der sich im Jugendstrafrecht auskennt.

Das Jugendstrafrecht ist ein sogenanntes Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Diese rechtfertigt, dass sich insbesondere die Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts von denen des allgemeinen Strafrechts unterscheiden. Während sich im allgemeinen Strafrecht die Höhe der Strafe maßgeblich nach der Schuld des Täters bemisst, stehen im Jugendstrafrecht fast ausschließlich spezialpräventive, insbesondere erzieherische Gesichtspunkte im Vordergrund. Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung bestimmen Art und Maß der Reaktion auf die Straftat. Jugendstrafrecht wird daher auch als Täterstrafrecht bezeichnet. Nicht die Tat, sondern die umfassend gewürdigte Persönlichkeit des Täters steht im Vordergrund.

Es ist für Jugendliche oft schwer, wenn Sie das erste Mal vor Gericht stehen. Sie brauchen daher einen Rechtsanwalt, der sich in diesem Sonderstrafrecht auskennt und der sich in ihre Situation hineinversetzten kann.
Auch auf Heranwachsende, also Täter die zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 21 Jahre alt sind, kann im Einzelfall Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, was sich aufgrund der Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts, im Vergleich mit der Straferwartung im allgemeinen Strafrecht günstig auswirkt.

Darüber hinaus ist Jugendlichen in vielen Fällen anzuraten einen Anwalt als Beistand zu beauftragen, wenn sie als Zeuge bzw. Opfer vor Gericht aussagen sollen. Vor Gericht können Jugendliche verängstigt sein, wenn sie in Gegenwart des Täters im Gerichtssaal aussagen sollen. Hier ist es wichtig einen Rechtsbeistand zu haben, der sich mit den Rechten und Pflichten eines Zeuge bzw. Opfers auskennt.

Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Wir können Ihnen außerdem sagen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.

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